Diplomatenpass

Der Diplomatenpass: Um kaum ein Gebiet des Völkerrechts ranken sich mehr Mythen und Fehlinformationen, als zu den Themen Diplomatie und Diplomatenpass. Ein Diplomatenpass führt per se jedoch nicht zur Gewährung von Vorrechten, Privilegien sowie zur diplomatischen Immunität.

So regelt das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (WÜD) zwar die Vorrechte von Mitgliedern des diplomatischen Corps, die internationale Staatengemeinschaft bezieht diese jedoch nicht auf ein spezielles Dokument, sondern vielmehr auf das Amt bzw. die Position des einzelnen Diplomaten. Hiervon bleibt unberührt, ob hierzu ein Diplomatenpass durch den Entsendestaat ausgestellt wurde. Dem ungeachtet ist es durchaus üblich, dass Regierungen ihren Mitarbeitern im diplomatischen Dienst entsprechende Dienst- bzw. Diplomatenpässe ausstellen.

In den meisten Staaten haben hohe Amts- und Mandatsträger, Botschaftsangehörige, Delegationsmitglieder und Sonderbeauftragte, wie etwa Regierungsberater, Anspruch auf Ausstellung eines Diplomatenpasses, welcher meist nur für Reisen zu dienstlichen Zwecken verwendet werden darf. In Einzelfällen ermöglichen einige Regierungen auch die Ausstellung von Diplomatenpässen für Unternehmer und Künstler. Weiters regeln meist nationale Gesetze den Umgang mit Inhabern von Diplomatenpässen, wie etwa in Belangen des Aufenthaltsrechts sowie den Einreisebestimmungen: So hat – gem. dem WÜD – der Empfangsstaat Mitgliedern des diplomatischen Corps eine Niederlassung am Dienstort zu ermöglichen.

Im Rahmen unserer Tätigkeit zählen zahlreiche Regierungen und internationale Einrichtungen zu unseren Mandanten, wodurch wir in Einzelfällen die Möglichkeit haben, geeignete Persönlichkeiten mit bester Reputation und Bonität für Positionen im diplomatischen Dienst zu empfehlen. Hierbei bringt unser Haus die Interessen der Entsendestaaten mit den Interessen der potentiellen Diplomaten zusammen, um somit eine langfristige, aktive Zusammenarbeit zu ermöglichen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, oder informieren sich über aktuelle Vakanzen.

Weiterführende Informationen:

Häufige Fragen zu Diplomatenpässen und Honorarkonsulaten

Aktuelle Vakanzen im diplomatischen und konsularischen Dienst

Originaltext des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 - (externe Seite)

«Aequum inter omnes cives ius sit!»

Die Kanzlei Pfeiffer, Klestil & Kollegen ist eine moderne und international etablierte Kanzlei im Herzen Wiens. Im Rahmen unserer Spezialisierungen bieten wir vorranging institutionellen Mandanten ein weitreichendes Tätigkeitsspektrum im Bereich des Wirtschafts- und Völkerrechts.

Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Arbeit. Sie setzen auf unsere Erfahrung und wir finden zielgerichtet Lösungen für Ihre Bedürfnisse.


"Suum Cuique tribuere ius!"

Jedem zu seinem Recht verhelfen