Häufige Fragen

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit kennen wir die häufigsten Fragen von Bewerbern um ein diplomatisches und konsularische Amt, welche wir nachstehend gerne beantworten. Sofern Sie weitere Fragen zu diesem Themengebiet haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hat der Inhaber eines Diplomatenpasses diplomatische Immunität?

Grundsätzlich führt ein Diplomatenpass nicht per se zu diplomatischer Immunität. Diese begründet sich auf der Position bzw. dem Amt des Diplomaten. So kann etwa auch ein Botschaftsmitarbeiter ohne Diplomatenpass entsprechende Vorrechte genießen. Basis dieser Vorrechte ist das Wiener Übereikommen über diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961 (WÜD).

Kann man einen Diplomatenpass kaufen?

Diplomatenpässe werden an Amts- und Mandatsträger im Rahmen der dienstlichen oder repräsentativen Tätigkeiten ausgestellt. Es liegt somit eine tatsächliche und offizielle Zusammenarbeit zugrunde. Diese kann durch Unterstützung im wirtschaftlichen, kulturellen, humanitären oder repräsentativen Bereich erbracht werden und steht in Abhängigkeit zu den Möglichkeiten des Bewerbers. Durch unsere langjährigen, speziellen Kontakte sowie unser intensiv gepflegte Netzwerk auf höchster politischer Ebene sieht sich unser Haus in der Lage, geeignete Persönlichkeiten für repräsentative Tätigkeiten im konsularischen bzw. diplomatischen Dienst zu empfehlen und eine Kandidatur um ein entsprechendes Amt beim zuständigen Außenministerium zu begleiten und zu fördern.

Welche Vorrechte und Privilegien gehen mit einer diplomatischen Position bzw. einem Diplomatenpass einher?

Die Vorrechte und Privilegien von Angehörigen des diplomatischen Dienstes sind sehr umfassend. Während Mitglieder des konsularischen Dienstes (CC) nur Immunität bei ihren Amtshandlungen genießen, können sich hingegen Mitglieder des diplomatischen Corps (CD) auf eine weitreichende Immunität berufen. So schützt die diplomatische Immunität den Diplomaten sowie seine Familienmitglieder vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder administrativer Verfolgung. Die Immunität erstreckt sich dabei üblicherweise nur auf den Empfangsstaat sowie auf Reisen durch Drittstaaten, nicht jedoch auf den Entsendestaat selbst. Mitarbeiter von internationalen Organisationen können, abhängig von den jeweiligen Vereinbarungen, in allen Mitgliedsstaaten entsprechende Vorrechte geltend machen. Weiters ist jegliche diplomatische Kommunikation und Korrespondenz unverletzlich. Die Vorrechte von Angehörigen des diplomatischen Dienstes regelt das Wiener Übereikommen über diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961 (WÜD). Für die wenigen Staaten, die das WÜD noch nicht ratifiziert haben,  gelten die Bestimmungen des Übereinkommens jedoch als Völkergewohnheitsrecht.

Wie schnell kann ein Diplomatenpass ausgestellt werden?

Eine Kandidatur und Nominierung in den diplomatischen bzw. konsularischen Dienst ist eine umfassende Amtshandlung der beteiligten Behörden und Ministerien. Zunächst muss die Bewerbung sowie die Vakanz geprüft werden und weiters die Zustimmung des Empfangsstaates eingeholt werden. Zuletzt muss der Außenminister oder Regierungschef des Entsendestaates sein Einverständnis erteilen. Erst dann kann eine Ernennung erfolgen und der Antrag auf Ausstellung eines Dienst- bzw. Diplomatenpasses gestellt werden. Je nach Entsendestaat ist für die gesamte Abwicklung von zwei bis sechs Monaten auszugehen. Eine kürzere Abwicklung, beispielsweise in wenigen Tagen oder Wochen, erachten wir als unseriös und – aufgrund des mit der Ernennung verbunden Aufwandes – für schlicht unmöglich.

Wie lange gilt ein Diplomatenpass?

Es gibt keine einheitliche Regelung für Diplomatenpässe. Daher obliegt es jedem Staat eigenständig über die Ausstellung und Gültigkeit eines Diplomatenpasses zu entscheiden. Meist werden Diplomatenpässe jedoch für zwei bis fünf Jahre ausgestellt.

Welche Farbe hat ein Diplomatenpass?

In Ermangelung einer einheitlichen Regelung, obliegt es jedem Staat, das Aussehen, die enthaltenen Daten, die Sicherheitsmerkmale sowie die Farbe eines Diplomatenpasses festzulegen. Es handelt sich um ein nicht haltbares Gerücht, dass ein Diplomatenpass rot sein müsste. So gibt es etwa grüne, bordeauxfarbene, braune und weiße Diplomatenpässe. Die Bundesrepublik Deutschland stellt etwa blaue Diplomatenpässe aus, das US-Außenministerium gibt schwarze Pässe aus. Die Farbe hat in Hinblick auf die Vorrechte eines Diplomaten keinerlei Einfluss.

Erhält ein Honorarkonsul einen Diplomatenpass?

Diese Frage kann nicht pauschal und verbindlich beantwortet werden. In der Regel erhalten Honorarkonsularbeamte einen Dienst- bzw. Diplomatenpass. Es gibt jedoch auch Staaten, die ihren ehrenamtlichen Konsuln grundsätzlich keine Diplomatenpässe ausstellen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Immunität bzw. die Vorrechte der Konsuln.

Welche Vorrechte hat ein Honorarkonsul?

Die Vorrechte eines Honorarkonsuls sind gegenüber Diplomaten eingeschränkt und erstrecken sich nur auf dienstliche Bereiche. Die Vorrechte für Mitarbeiter des konsularischen Corps regelt das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (WÜK).

Wer darf Diplomatenpässe ausstellen?

In der Regel werden Diplomatenpässe von den jeweiligen Außenministerien der Entsendestaaten ausgestellt. Jedoch sind nicht nur Staaten zur Ausstellung berechtigt, sondern auch internationale Organisationen und Völkerrechtssubjekte wie etwa die Vereinte Nationen (Laissez-Passer), der souveräne Malteser-Ritterorden oder das Internationale Komitee des Roten Kreuzes.

Weiterführende Informationen:

Weitere Informationen zum Thema Diplomatenpass

Aktuelle Vakanzen im konsularischen und diplomatischen Dienst

Häufige Fragen zu Diplomatenpässen und Honorarkonsulaten

Originaltext des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (WÜD) - (externe Seite)

Originaltext des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (WÜK) - (externe Seite)

 

 

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