Honorarkonsulat

 

Eine Regierung betraut eine Persönlichkeit mit dem Amt eines Honorarkonsuls aufgrund wirtschaftlicher, bilateraler, kultureller oder repräsentativer Interessen im Empfangsstaat. Dabei vertritt der Honorarkonsul (ehem. Wahlkonsul bzw. Handelskonsul) den Entsendestaat ehrenamtlich. Die Tätigkeit eines Honorarkonsuls kann sich beispielsweise von der Betreuung der Staatsbürger des Entsendestaates, über den Ausbau wirtschaftlicher oder kultureller Beziehungen bis hin zur Erteilung von Einreisevisa erstrecken. In jedem Falle untersteht ein Honorarkonsul der übergeordneten Botschaft oder eine übergeordneten konsularischen Vertretung.

Voraussetzung für ein Amt als Honorarkonsul oder Honorargeneralkonsul ist in erster Linie, dass es sich bei dem Bewerber um eine Persönlichkeit mit bester Reputation  handeln muss sowie dieser aufgrund seiner wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen oder kulturellen Beziehungen höchstes Ansehen in dem für ihn vorgesehenen Konsularbereich genießt. Hierbei spielt die Staatsbürgerschaft des potentiellen Honorarkonsuls eine untergeordnete Rolle.

Honorarkonsuln genießen eine eingeschränkte Immunität, die sich primär auf die Amtshandlung beschränkt und genießt dabei strafrechtliche Immunität. Die Vorrechte und Privilegien des konsularischen Dienstes sind durch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) geregelt.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Bereich des Völker- und Gesandtschaftsrechts ist unsere Kanzlei von einigen namhaften Staaten betraut, geeignete Persönlichkeiten mit bester Reputation und Bonität für den konsularischen und diplomatischen Dienst zu empfehlen. Bei seriösem Interesse stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Nachstehend finden Sie eine Auflistung der aktuellen Vakanzen unseres Hauses.

Weiterführende Informationen:

Weitere Informationen zum Thema Diplomatenpass

Aktuelle Vakanzen im konsularischen und diplomatischen Dienst

Häufige Fragen zu Diplomatenpässen und Honorarkonsulaten

Originaltext des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (WÜK) (externe Seite)

«Aequum inter omnes cives ius sit!»

Die Kanzlei Pfeiffer, Klestil & Kollegen ist eine moderne und international etablierte Kanzlei im Herzen Wiens. Im Rahmen unserer Spezialisierungen bieten wir vorranging institutionellen Mandanten ein weitreichendes Tätigkeitsspektrum im Bereich des Wirtschafts- und Völkerrechts.

Ihr Vertrauen ist die Basis unserer Arbeit. Sie setzen auf unsere Erfahrung und wir finden zielgerichtet Lösungen für Ihre Bedürfnisse.


"Suum Cuique tribuere ius!"

Jedem zu seinem Recht verhelfen